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Gläubiger-Informations-System (GIS)

Aktuelle Meldungen zum Verfahrensstand sowie
individuelle Statusinformationen zu Forderungs­anmeldung
und Prüfungsergebnis

 

Mit dem Gläubiger-Informations-System (GIS) der Kanzlei erhalten Gläubiger die Möglichkeit alle relevanten Informationen zu den P&R Insolvenzverfahren, an denen Sie beteiligt sind, online einzusehen. Dazu gehören neben allgemeinen Meldungen zum Verfahrensstand (Berichte der Insolvenzverwaltung) Statusinformationen zur eingereichten Forderungsanmeldung (erfasste Höhe der Forderungsanmeldung und Anmeldedatum) und zum Prüfungsergebnis (ob und in welcher Höhe die Forderung festgestellt wurde).

 

Um Zugang zum GIS zu erhalten, ist zunächst ein GIS-Benutzerkonto erfoderlich. Dieses Benutzerkonto wird anschließend durch Eingabe der persönliche Identifikationsnummer (PIN) mit dem jeweiligen P&R Insolvenzverfahren verknüpft. Die persönliche Identifikationsnummer ist den P&R Gläubigern wiederholt in den Anschreiben der Insolvenzverwaltung mitgeteilt worden (zuletzt im Begleitschreiben zum Vergleichsvorschlag).

 

Das von der Kanzlei für P&R Gläubiger bereitgestellte Gläubiger-Informations-System (GIS) erreichen Gläubiger unter folgende Web-Adresse: www.jaffe-rae.de/glaeubiger. Im GIS wird mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung durch den Registrierungs- und Anmeldeprozess geführt. Eine umfangreiche FAQ-Sammlung bietet zudem ausführliche Antworten und Erklärungen bei Fragen.

 

Nachfolgende Anleitung bietet speziell für P&R Gläubiger einen Kurzüberblick mit den wichtigsten Schritten für eine reibungslose Registrierung, Anmeldung, Verknüpfung und Abfrage der Gläubigerdaten.

Schritt für Schritt Anleitung zur Registrierung/Anmeldung im Gläubiger-Informations-System (GIS)

Schritt 1 | Zugang zum GIS

Rufen Sie das Gläubiger-Informations-System (GIS) über den angezeigten Link auf der Seite der Kanzlei www.jaffe-rae.de/glaeubiger auf.

Schritt 2 | Suche P&R Insolvenzverfahren

Geben Sie den Namen der juristischen Person (Schuldner) und das zuständige Gericht in die Eingabefelder der Suchmaske ein.

Beispiel

  • Geben Sie in das Feld „Juristische Person“ – „P & R“ ein.
  • Geben Sie in des Feld „Gericht“ – „Amtsgericht München“ ein bzw. wählen dieses aus der angezeigten Auswahl aus.
  • Klicken Sie den „Suchen“ Button
  • Bitte beachten Sie bei der Eingabe von P & R die Leerzeichen nach jedem Zeichen/Bustaben und die richtige Schreibweise: P & R

Schritt 3 | Auswahl P&R Insolvenzverfahren

Wählen Sie das Verfahren in dem Sie Ihre Forderung angemeldet haben, indem Sie in der angezeigten Auswahlliste bei der entsprechenden P&R Gesellschaft „Verfahren aufrufen“ klicken.

Bitte achten Sie darauf, das richtige Verfahren auszuwählen. Sie finden den Verfahrensnamen und das Aktenzeichnen in den Anschreiben der Insolvenzverwaltung.

 

Schritt 4 | Allg. Informationen und Log-In

In dieser Ansicht erhalten Sie einen Überblick der allgemeinen Informationen zu dem in Schritt 3 ausgewählten P&R Insolvenzverfahren.

Zum Abruf Ihrer persönlichen Statusinformationen, im geschützten Bereich,  klicken Sie bitte auf Anmelden und folgen  Sie der Anleitung ab Schritt 5.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Erstanmeldung ein Benutzerkonto anlegen müssen.

Schritt 5 | Erstellung GIS-Benutzerkonto

Vor der Erstanmeldung ist die Registrierung im GIS erfforderlich.

Zum Anlegen eines GIS-Benutzerkontos klicken Sie bitte auf „Registrieren„.

Schritt 6 | Erstellung GIS-Benutzerkonto

Um ein Benutzerkonto zu erstellen, benötigen Sie lediglich eine E-Mail Adresse sowie ein Passwort (mindestens 8 Zeichen langen).

Nach eingabe der Daten klicken Sie auf „Absenden„.

Das Benutzerkontos ist jetzt angelegt.

 

Schritt 7 | Aktivierung GIS-Benutzerkonto

Zum Abschluss der Einrichtung erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse.

Klicken Sie auf den Link in der Mail, um Ihr Nutzerkonto zu aktiveren.

 

Schritt 8 | Log-In/Anmeldung im GIS

Rufen Sie erneut das GIS auf der Seite der Kanzlei www.jaffe-rae.de/glaeubiger auf und klicken Sie auf den Menüpunkt „Mein Bereich„.

Tragen Sie Ihrer E-Mail und Ihr Passwort ein und klicken Sie auf „Anmelden„.

 

Schritt 9 | GIS-Benutzerkonto mit PIN verknüpfen

Um neben allgemeinen Gläubigerinformationen auch den Stand Ihrer Forderungen einsehen bzw. nicht öffentlich zugängliche Verfahrensinformationen abrufen zu können, muss nach dem ersten Log-In zunächst Ihr GIS-Benutzerkonto mit den jeweiligen P&R Insolvenzverfahren verknüpft werden.

Klicken Sie dazu auf den Button „Forderung einsehen“ im Reiter Forderungseinsicht.

Wichtiger Hinweis: Sollten Ihnen die mitgeteilte PIN nicht mehr vorliegen, können Sie Ihre PIN per E-Mail an glaeubigerservice@pundr.de anfordern. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieser Vorgang nicht automatisiert erfolgen kann und deswegen auch eine gewisse Bearbeitungszeit beansprucht. Daher möchten wir Sie  bitten, vor einer erneuten Anforderung Ihrer PIN, nochmals Ihre Unterlagen genau zu prüfen. 

 

Schritt 10 | Verfahrens-PIN eingeben

Zur Prüfung der Berechtigung ist die wiederholt vom Insolvenzverwalter mitgeteilte PIN einzugeben.

Tragen Sie diese individuelle und verfahrensbezogen PIN (muss dem in Schritt 3 gewählten Verfahren entsprechen)  in das dafür vorgesehene Feld ein und bestätigen Sie die Eingabe mit Klick auf den Button „ Mit 16 stelliger PIN fortfahren„.

Bei den P&R Insolvenzverfahren wurden ausschließlich 16-stellige PINs erstellt. Daher können P&R Gläubiger das linke Feld ignorieren.

 

Schritt 11 | Bestätigung der Stammdaten

Bevor Forderungen und Verfahrensdokumente eingesehen werden  können, ist die Bestätigen der Stammdaten (bei der Insolvenzverwaltung hinterlegte Gläubigerdaten) erfoderlich.  

Nachdem Sie auf „Bestätigen“ geklickt haben, ist Ihr GIS-Benutzerkonto erfolgreich mit dem in Schritt 3 gewählten P&R Insolvenzverfahren verknüpft. Somit ist die Eingabe Ihrer PIN bei zukünftigen Anmeldungen im GIS nicht mehr erfoderlich.

Bitte beachten Sie:
Gläubiger in den P&R Insolvenzverfahren können die im GIS hinterlegten Stammdaten nicht selbständig ändern.

Dabei handelt es sich nicht um einen technischen Fehler, sondern um eine Systemeinstellung die aufgrund erforderlicher Dokumentations- und Prüfpflichten für alle P&R Insolvenzverfahren gilt.

Änderungen zu persönlichen Daten (Adressänderung, Namensänderung oder Erbfälle) sind der Insolvenzverwaltung per E-Mail an glaeubigerservice@pundr.de mitzuteilen.

Wichtiger Hinweis

Für den Fall, dass Sie Gläubiger mit Forderungen in mehreren Verfahren sind, wurde Ihnen jeweils eine separate PIN für jedes Verfahren zugewiesen. Für die Abfrage Ihrer Statusinformationen in den einzelnen Verfahren müssen Sie die entsprechende PIN einzeln mit Ihrem GIS-Benutzerkonto verknüpfen. Danach ist einen verfahrensübergreifende Abfrage nach Ihrer Anmeldung im GIS möglich. Bitte starten Sie jede neue Verknüpfung zunächst mit der Auswahl des gewünschten Verfahrens (Schritt 2/3).

Zum GIS (Gläubiger-Informations-System)  →

Woran kann es liegen, dass keine Informationen zur Forderung angezeigt werden? Und was können Gläubiger in diesem Fall tun?

Wenn Ihnen das Gläubigerinformationssystem nach der Anmeldung keine Informationen zu Ihrer Forderung anzeigt, bedeutet dies nicht unbedingt, dass Ihre Forderungsanmeldung/Vergleichsvereinbarung nicht eingegangen ist. Es kann auch bedeuten, dass sie noch nicht erfasst wurde, da die Bearbeitung andauert und noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für Anmeldungen mit Anlagen oder Anmeldungen, die sehr spät eingereicht worden sind.

In fortgesetzten gerichtlichen Prüfungsterminen konnten über alle Verfahren hinweg rund 80.000 Forderungen der Anleger geprüft und umgesetzt werden. Diese bereits festgestellten Forderungen sind auch aktuell im GIS verzeichnet und abrufbar.

Aufgrund der Vielzahl an Rücksendungen und eventuellen Klärfällen kann es jedoch sein, dass eingegangene Vergleichsvereinbarungen noch nicht erfasst bzw. abschließend geprüft werden konnten. Zudem kann es Einzelfälle geben, in denen die Prüfung der Vergleichsvereinbarung ergibt, dass diese nicht umgesetzt werden kann, bspw., weil der Gläubiger nicht ordnungsgemäß unterzeichnet hat, bei der Übersendung Vorbehalte gemacht oder handschriftliche Änderungen vorgenommen hat. Für die noch offenen bzw. zu klärenden Fälle und die bislang noch nicht eingereichten Vergleichsvereinbarungen wird vom Amtsgericht München ein weiterer Prüfungstermin anberaumt werden.  Erst nach diesem, noch ausstehenden, gerichtlichen Prüfungsterminen werden die Daten im GIS aktualisiert und den Gläubigern zum Abruf zur Verfügung stehen.

Bitte beachten Sie, dass Gläubiger über den Eingang ihrer Forderungsanmeldung/Vergleichsvereinbarung sowie über die Feststellung der Forderungen nicht noch einmal gesondert informiert werden. Daher bitten wir Sie zur Statusinformation ausschließlich das Gläubigerinformationssystem zu nutzen, da eine gesonderte/individuelle Auskunft aufgrund der sehr hohen Fallzahlen und der damit verbundenen Bearbeitungsprozesse nicht möglich ist.

  Kontakt

Sie können uns gerne kontaktieren. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir angesichts der hohen Zahl an betroffenen Anlegern derzeit keine individuellen Einzelanfragen beantworten können. Vielen Dank.