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Antworten auf die häufigsten Fragen
zur Vorgehensweise und erforderlichen Unterlagen
bei Änderungsmitteilungen
in den Insolvenz­verfahren der P&R Gesellschaften.

Hier finden Gläubiger Antworten auf die häufigsten Fragen bezüglich der Vorgehensweise und erforderlichen Unterlagen bei Änderung der Gläubiger- und/oder Vertreterdaten, einem Erb- /Nachlassfall oder  der Mitteilung eine  Bankverbindung in den Insolvenzverfahren der P&R Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH, der P&R Container Leasing GmbH und der P&R Transport-Container GmbH.

Allgemeine Hinweise zur Unterlageneinreichung

1. Auf welchem Weg soll ich P&R meine Nachricht und Nachweise zukommen lassen?

Die erforderlichen Unterlagen (hochauflösender Scan | Dateiformat: PDF) senden Sie bitte per E-Mail an glaeubigerservice@pundr.de

oder per Post (Kopien ausreichend) an

P&R
Gläubigerservice
Nördliche Münchner Straße 8
82031 Grünwald

2. Erhalte ich eine Bestätigung über den Eingang meines Briefes oder meiner E-Mail?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Vielzahl an Gläubigern und Anfragen keine Bestätigung über den Erhalt von Mitteilungen/Unterlagen erfolgen kann. Aus besagtem Grund können auch keine schriftlichen Auskünfte zum individuellen Bearbeitungsstand erteilt werden.

Wir möchten Ihnen aber versichern, dass alle zugestellten Unterlagen erfasst, geprüft und bearbeitet werden.

Sollten wir Rückfragen haben oder weitere Unterlagen/Nachweise benötigen, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu.
Der vorgeschriebenen Bearbeitungsprozesse sind einheitlich und können nicht beschleunigt oder anderweitig beeinflusst werden.

Daher bitten wir Sie auch eindringlich von Mehrfacheinreichungen und Anfragen auf unterschiedlichen Wegen (z.B. Post und E-Mail) abzusehen. Das beschleunigt den Bearbeitungsprozess keineswegs, sondern führt vielmehr zu zusätzlichen Verzögerungen aufgrund der Vielzahl an Dokumenten, die in der Folge bearbeitet und abgeglichen werden müssen.

Namens- und/oder Adressänderung sowie neue Vertreterdaten

1. Namensänderung (auch Korrekturen der Schreibweise)

Namensänderungen (auch Korrekturen der Schreibweise) können ausschließlich mit entsprechendem Nachweis
(z.B. Eheurkunde und/oder Personalausweis) bearbeitet werden.

Hinweis: Bitte reichen Sie ausschließlich Kopien der Dokumente ein und keine Originale.

2. Adressänderung (auch Korrekturen bisheriger Schreibweise)

Adressänderungen können mit dem dafür vorgesehenen Formular [www.frachtcontainer-inso.de/kontakt] mit mitgeteilt werden. Alternativ ist auch eine Mitteilung ohne Formular möglich. In diesem Fall ist der volle Name, die P&R Kundennummer sowie die neue und bisherige Anschrift anzugeben.

Hinweis: Es ist unbedingt darauf zu achten, dass es sich bei der neuen Adresse um eine ladungsfähige Anschrift handelt. Ein Postfach oder eine c/o Adresse (Privat- sowie Firmenadressen) ist nicht zulässig und wird folglich auch nicht hinterlegt. Bitte beachten Sie zudem, dass eine in die Zukunft gerichtete Adressänderung nicht berücksichtigt werden kann. Informieren sie uns nur dann, wenn die Änderung bereits erfolgt/wirksam ist.

 

3. Bestellung/Ernennung eines neuen Vertreters (Rechtsanwalt, Betreuer, sonst. Bevollmächtigter)

Bei Bestellung/Ernennung eines Vertreters (Rechtsanwalt, Betreuer, sonst. Bevollmächtigter) oder bei einem erfolgten Vertreterwechsel, senden Sie uns bitte unter Angabe der Kundennummer und des Gläubigernamens die entsprechenden Nachweise (Verfahrensvollmacht/Generalvollmacht/Betreuerausweis) aus denen die Bevollmächtigung hervorgeht. 
Hinweis: Bitte reichen Sie ausschließlich Kopien der Dokumente ein und keine Originale.

Umschreibung wegen Erb- oder Nachlassfall

1. Welche Nachweise/Unterlagen sind erforderlich?

Zur korrekten Erfassung/Dokumentation eines Todesfalles und der damit verbundenen Umschreibung auf den/die Erben des verstorbenen P&R Gläubigers, ist es erforderlich, nachfolgend genannte Unterlagen zeitnah und vollständig einzureichen. Das Insolvenzgericht erwartet diese Nachweise grundsätzlich für die Tabelle, da es sich bei einem Insolvenzverfahren um ein gerichtliches Verfahren handelt. Dementsprechend muss bekannt sein, wer die Parteien, hier also, wer die Erben sind.

  • Sterbeurkunde
  • Erbschein oder eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll/Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichts
  • Testamentsvollstreckerzeugnis (für den Fall, dass Testamentsvollstreckung angeordnet wurde)

Für die Umschreibung ist zunächst keine Mitteilung einer Bankverbindung erforderlich. Sollte dennoch eine Bankverbindung mitgeteilt werden, kann diese in dem laufenden Prozess nicht berücksichtigt werden, da die Mitteilung einer Bankverbindung ausschließlich mit einem von P&R erstellten und codierten Formular möglich ist. Dieses Formular wird nach erfolgter Umschreibung unaufgefordert von P&R verschickt.

 

 

2. Was ist bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft) zu beachten?

Wird der vormalige P&R Gläubiger/in von mehreren Erben beerbt, sind zunächst dieselben Nachweise einzureichen, wie bereits unter Punkt 1. aufgeführt.

  • Sterbeurkunde
  • Erbschein oder eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll/Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichts
  • Testamentsvollstreckerzeugnis (für den Fall, dass Testamentsvollstreckung angeordnet wurde)

Zudem werden für die Dokumentation (korrekte Führung der Tabelle) noch folgende Zusatzangaben, falls nicht bereits vorliegend, benötigt:

  • Mitteilung der aktuellen Adressen der Erben
    Für den Fall, dass im übermittelten Erbschein bzw. Testament keine Adressen der einzelnen Erben angegeben sind oder diese nicht mehr zutreffend sein sollten, ist die Mitteilung der aktuellen Adressen erforderlich. Dies kann mit dem dafür vorgesehenen Formular [www.frachtcontainer-inso.de/kontakt] oder formlos erfolgen. In diesem Fall sind die vollen Namen, aktuellen Adressen und Geburtsdaten der Erben anzugeben.
  • Mitteilung des gewünschten Auszahlungsverfahrens
    Die Mitteilung einer Bankverbindung ist ausschließlich mit einem von P&R erstellten und codierten Formular möglich ist (siehe auch Punkt 1 | Mitteilung/Änderung einer Bankverbindung). Aufgrund der Gegebenheiten einer Erbengemeinschaft bestehen jedoch 2 Optionen etwaige Auszahlungen durchzuführen.

 Damit das für die Erben zutreffende Formular erstellt und verschickt wird, ist die Angabe erforderlich: wie mögliche Auszahlungen erfolgen sollen:

    •  an ein Gemeinschafts- /Nachlasskonto der Erbengemeinschaft auf das alle Erben zugreifen können

oder

    • an ein Einzelkonto/Privatkonto (kein Gemeinschafts- /Nachlasskonto der Erbengemeinschaft)

Weitere Details zum Ablauf der jeweiligen Auszahlungsweise entnehmen Sie bitte dem Themenbereich „Mitteilung/Änderung einer Bankverbindung“

3. Wie ist vorzugehen, wenn kein (amtlicher) Erbnachweis vorliegt?

Sofern Ihnen kein amtlicher Erbnachweis vorliegt, bitten wir um Erläuterung der Erbfolge (mit entsprechenden Nachweisen), damit diese geprüft und dem Insolvenzgericht auf Nachfrage vorgelegt werden können.

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Sie, sollten Sie ein privates Testament auffinden, nach § 2259 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dazu verpflichtet sind, die Verfügung beim Nachlassgericht zur Eröffnung abzuliefern.

Es liegt eine Generalvollmacht vor:

Bitte beachten Sie, dass eine Generalvollmacht, als Erbnachweis gegenüber dem Insolvenzgericht, nicht ausreichend ist. Daher wird auch in diesem Fall um Erläuterung der Erbfolge (mit entsprechenden Nachweisen) gebeten.

Mitteilung/Änderung einer Bankverbindung

1. Anforderung des individuell codierten Bankformulars

Zur Sicherstellung der Authentizität und Integrität von übermittelten Bankdaten, ist in den P&R Insolvenzverfahren die Mitteilung einer Bankverbindung ausschließlich mit einem individuell generierten und codierten Formular möglich.

Sie können Ihr individuell codiertes Bankverbindungsformular direkt hier [www.frachtcontainer-inso.de/kontakt], mit dem dafür vorgesehenen Online-Formular, telefonisch beim P&R Gläubigerservice unter 089 641 60 60 oder per E-Mail an glaeubigerservice@pundr.de anfordern.

Zur Erstellung des individuellen Vordrucks wird Ihr Name, Ihre P&R Kundennummer sowie die Angabe des/der P&R Insolvenzverfahren benötigt, in dem/denen Sie Gläubiger sind.

Wichtiger Hinweis: Um Missbrauch vorzubeugen, werden die individuell codierten Bankverbindungsformulare ausschließlich per Post, an die bei P&R hinterlegte Anschrift des Gläubigers, verschickt.

Sollte sich auch Ihre Adresse geändert haben, bitten wir um gesonderte Mitteilung.

Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise, die auch in Ihrem Sinne, zunächst die akkurate Dokumentation und Prüfung der mitgeteilten Daten voraussetzt. Zudem sind aufgrund der Größe des Insolvenzverfahrens verwaltungs- und systemtechnische Erfordernisse zu berücksichtigen, die den Ablauf in dieser Form notwendig machen.

2. Bankformulare für Erbengemeinschaften - Sonderfall

Wird ein vormaliger P&R Gläubiger von mehreren Erben beerbt, bestehen aufgrund der Merkmale einer Erbengemeinschaft 2 Optionen eine Auszahlung durchzuführen.

Damit den Erben auch das für die gewünschte Auszahlungsform zutreffende Formular erstellt wird, ist bereits bei Einreichung der Erbnachweise (siehe auch Punkt 2. | Umschreibung wegen Erb- oder Nachlassfall) die Angabe hilfreich, welche Auszahlungsoption gewünscht wird.

1. Auszahlungen auf ein Gemeinschafts- /Nachlasskonto der Erbengemeinschaft auf das alle Erben zugreifen können

Anmerkung/Ablauf:

    • Das Formular zur Mitteilung der Bankverbindung wird nach Umschreibung auf die Erbengemeinschaft an den als Kontaktperson hinterlegten Erben verschickt.
    • Zur Mitteilung und Bestätigung der Bankverbindung ist die Unterschrift eines Erben ausreichend.

oder

2. Auszahlung auf ein Einzelkonto/Privatkonto (kein Gemeinschafts- /Nachlasskonto der Erbengemeinschaft)

 Anmerkung/Ablauf:

    • Nach Umschreibung auf die Erbengemeinschaft wird das Formular zur Mitteilung der Bankverbindung an den als Kontaktperson hinterlegten Erben verschickt.
    • Zur Mitteilung und Bestätigung der Bankverbindung sind jedoch die Unterschriften aller hinterlegten Erben erforderlich.

(Letzte Aktualisierung: 29.04.2025)

Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenstellung der häufig vorkommenden Fragen und die Antworten lediglich einen kostenfreien Service darstellt, aber angesichts der dynamischen Entwicklungen in Insolvenzverfahren ohne jede Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität erfolgt, und Gläubiger oder Dritten aus diesen Angaben keine Rechte oder verbindliche Zusagen herleiten können. Auch stellen die vorstehenden Angaben keine Rechtsberatung dar. Änderungen bleiben vorbehalten.

  Kontakt

Sie können uns gerne kontaktieren. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir angesichts der hohen Zahl an betroffenen Anlegern derzeit keine individuellen Einzelanfragen beantworten können. Vielen Dank.