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Antworten auf die häufigsten Fragen
zu den Insolvenz­verfahren
der P&R Gesellschaften im Allgemeinen.

Hier finden betroffene Anleger und Gläubiger Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Insolvenzverfahren der P&R Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH, der P&R Container Leasing GmbH und der P&R Transport-Container GmbH.

1. Welche Container-Verwaltungsgesellschaften sind von der Insolvenz betroffen?

Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé wurde als Insolvenzverwalter der

P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald, (Amtsgericht München – Insolvenzgericht –
Az.: 1542 IN 726/18) und der

P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald (Amtsgericht München – Insolvenzgericht –
Az.: 1542 IN 728/18)

P&R Transport-Container GmbH, Grünwald (Amtsgericht München – Insolvenzgericht – Az.: 1542 IN 1127/18)

bestellt.

Die Bestellung erfolgte am 24.07.2018.

Zuvor war Dr. Jaffé bereits am 19.03.2018 (bei der P&R Transport-Container GmbH am 26.04.2018) als vorläufiger Insolvenzverwalter der Gesellschaften bestellt worden

Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke wurde als Insolvenzverwalter der

P&R Container Leasing GmbH, Grünwald (Amtsgericht München – Insolvenzgericht – Az.: 1542 IN 727/18)

bestellt.

Die Bestellung erfolgte am 24.07.2018.

Zuvor war Dr. Heinke bereits am 19.03.2018 als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden.

2. Wer hat den Insolvenzantrag gestellt? Und warum?

Die Container-Verwaltungsgesellschaften haben den Insolvenzantrag am 15.03.2018 (P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R Container Leasing GmbH) sowie am 26.04.2018 (P&R Transport-Container GmbH) selbst gestellt, um die vorhandenen Werte im Interesse der Anleger und Gläubiger zu schützen und so ein bestmögliches Ergebnis für diese erzielen zu können.

Die Antragstellung erfolgte u.a., weil die Gesellschaften ihre fälligen Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern nicht mehr vollständig erfüllen konnten.

3. Wie lange werden die Insolvenzverfahren voraussichtlich dauern?

Wie lange das Verfahren noch dauert, lässt sich heute noch nicht sicher sagen. Die vollständige Verwertung der mittel- und langfristig vermieteten Containerflotte wird allerdings voraussichtlich einige Jahre in Anspruch nehmen. Unabhängig davon werden die Insolvenzverwalter versuchen, Abschlagsverteilungen an die Gläubiger auszuzahlen, soweit jeweils genügend liquide Mittel vorhanden sind und ausgeschüttet werden können.

4. Muss ich die Insolvenzverwalter gesondert beauftragen, damit sie tätig werden?

Nein, das ist nicht notwendig, und auch nicht möglich. Die Insolvenzverwalter sind vom Amtsgericht München eingesetzt worden, um das Vermögen im Interesse aller Gläubiger der Gesellschaften, die Insolvenzantrag gestellt haben, zu sichern und zu verwerten. Es ist das Ziel, die bestmöglichen Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen.

5. Werde ich vom Insolvenzverwalter kontaktiert?

Ja. Der Insolvenzverwalter kontaktiert die Gläubiger unaufgefordert bezüglich aller Angelegenheiten, die Ihre Mitwirkung in den laufenden Verfahren erforderlich machen.

Forderungsanmeldung:

Der Insolvenzverwalter hat die bekannten Gläubiger unmittelbar nach Eröffnung der vier Insolvenzverfahren schriftlich kontaktiert, sie über die Eröffnung informiert und ihnen die Unterlagen für ihre Forderungsanmeldung übersendet. Die über 80.000 Schreiben wurden Mitte August 2018 erstellt und an rund 54.000 Gläubiger verschickt.

Vergleichsvereinbarung:

Schon mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Übersendung der vorausgefüllten Anmeldeformulare war klar, dass die Thematik der Forderungsfeststellung nur durch einen Vergleich mit allen Gläubigern gelöst werden kann. Dementsprechend hatte die Insolvenzverwaltung auch in den Gläubigerversammlungen angekündigt, den Gläubigern dazu einen Vorschlag zu unterbreiten. Der Versand dieser Vergleichsvereinbarungen ist Ende April 2019 gestartet und wurde über die vergangenen Monate kontinuierlich fortgesetzt.

Dabei wurden alle Gläubiger, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben, deren Forderungsanmeldungen ordnungsgemäß erfasst werden konnten und deren Forderung berechtigt war, angeschrieben. Allerdings gibt es weiterhin Fälle, in denen die Forderungsanmeldung noch nicht so bearbeitet werden konnte, dass eine Vergleichsvereinbarung erstellt werden kann. Dies ändert nichts daran, dass jede berechtigte Forderung auch einen Vergleichsvorschlag erhalten wird. Daher bitten die Insolvenzverwalter die wenigen Gläubiger, die noch keinen Vergleichsvorschlag erhalten haben, weiterhin um Geduld. Die Bearbeitung der noch offenen Fälle, in denen oftmals Rückfragen an die Gläubiger gestellt werden müssen, bspw. in Erbfällen, bei Anmeldungen Minderjähriger oder bei Anmeldungen von Gesellschaften, wird noch einige Zeit dauern.

Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren:

Bevor die erste Abschlagsverteilung auf den Weg gebracht werden kann, ist eine Entscheidung der Gläubiger zu einer weiteren Vereinbarung (Vergleichsvereinbarung) erforderlich, die im Ergebnis erreichen soll, dass die Gläubiger in allen vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften gleichermaßen von den in der Schweizer P&R Gesellschaft erzielten Erlösen profitieren.

Da die dafür erforderliche Gläubigerversammlung aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen nicht als Präsenztermin angehalten werden kann, hat das Amtsgericht München – Insolvenzgericht – die Durchführung einer Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Daraufhin wurden bereits ab Mitte August die Gläubiger in dieser Sache angeschrieben und ausführlich über den Beschlussgegenstand sowie zu Ablauf der Beschlussfassung/Abstimmung und Fristen informiert.

Abgleich Bankverbindungen:

Die Insolvenzverwalter haben alle Gläubiger mit festgestellten Forderungen sukzessive seit dem Herbst 2020 angeschrieben, um die Kontodaten für die erste Abschlagszahlung zu verifizieren.

Auszahlungsinformation:

Alle Gläubiger die an der ersten Abschlagsverteilung teilnehmen, werden vom Insolvenzverwalter schriftlich über die Auszahlung und die Höhe des für Ihre festgestellte Forderung an Hand der einheitlich für das betroffene Insolvenzverfahren festgesetzten Quote ermittelten Auszahlungsbetrags informiert. Die Gläubiger werden gebeten darauf zu achten, dass Sie die Insolvenzverwaltung bei Änderungen Ihrer Konto- und Kontaktdaten schnellstmöglich informieren.

6. Ich habe noch keine Informationen zu einem Insolvenzverfahren zugesandt bekommen. Was soll ich tun?

Wenn Sie kein Schreiben erhalten haben, aber meinen Gläubiger zu sein, können Sie Ihre Forderungen mit dem im Internet abrufbaren Formblatt http://www.jaffe-rae.de/documents/foan_deutsch.pdfanmelden.

7. Wo kann ich aktuelle Informationen zum laufenden Verfahren erhalten?

Aktuelle Informationen erhalten Sie unter anderem auf der hierfür eingerichteten Internetseite unter www.frachtcontainer-inso.de. Dort werden regelmäßig aktuelle Pressemitteilungen veröffentlicht. Zudem können Sie als Gläubiger im Gläubigerinformationssystem (www.jaffe-rae.de/GIS) Einsicht in die aktuellen Sachstandsberichte der Insolvenzverwalter nehmen.

Auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht das Insolvenzgericht den Eröffnungsbeschluss sowie nachfolgende Beschlüsse, deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist.

8. Kann ich individuelle Sachstandsauskünfte vom Insolvenzverwalter oder vom Insolvenzgericht erhalten?

Nein, das geht leider nicht. Es sind ca. 54.000 Anleger betroffen, deren Anfragen im Regelfall weder von den betroffenen Gesellschaften noch vom Büro des Insolvenzverwalters oder dem Insolvenzgericht individuell beantwortet werden können. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Die für Sie relevanten Informationen zum aktuellen Stand und zum weiteren Verfahrensgang werden auf der Internetseite www.frachtcontainer-inso.de nach und nach eingestellt bzw. die Fragen und Antworten entsprechend aktualisiert.

Zur Statusabfrage Ihrer Forderungsanmeldung nutzen Sie bitte das Gläubigerinformationssystem unter www.jaffe-rae.de/GIS

9. Wie kann ich meine persönlichen Daten oder Anschrift während des Verfahrens ändern?

Bitte nutzen Sie dafür die unter www.frachcontainer-inso.de eingestellten Formulare und beachten die dortigen Hinweise.

10. Hafte ich als Anleger persönlich mit meinem Privatvermögen für die Container?

Das ist aus heutiger Sicht unwahrscheinlich, wenn die Verwertung ungestört verläuft: Theoretisch ist es zwar denkbar, dass Standgebühren oder durch die Container verursachte Schäden, bspw. durch die Häfen auch bei den Anlegern geltend gemacht werden können. Dies ist in der Vergangenheit bei P&R jedoch noch nie geschehen. Es ist das Ziel, die Mieteinnahmen zu sichern und die Container in einem geordneten und ggf. auch langfristigen Prozess geordnet zu verwerten, um so die bestmöglichen Ergebnisse für die Anleger und Gläubiger zu erzielen. Solange die Container vermietet sind, sind sie auch versichert. Die Fortsetzung des Betriebs setzt allerdings einen störungsfreien Ablauf und eine Verwertung im Rahmen geordneter Prozesse voraus.

11. Muss ich als Anleger jetzt die auf Mieten und Rückkäufe erhaltenen Zahlungen zurückerstatten?

Der Insolvenzverwalter muss im Interesse aller Gläubiger prüfen, ob insolvenzrechtliche Anfechtungsansprüche bestehen. Hierzu ist er gesetzlich verpflichtet. Die Insolvenzordnung sieht unter bestimmten, eng beschriebenen und vom Insolvenzverwalter im Einzelnen darzulegenden und zu beweisenden Voraussetzungen vor, dass Zahlungen im Einzelfall zurückzuerstatten sind. Dies betrifft beispielsweise Zahlungen an Personen, die über ein Sonderwissen über die kritische Lage der Gesellschaften verfügten. Die in der Presse diskutierte Rechtsprechung zur Anfechtung der Auszahlung von Scheingewinnen in sog. „Schnellballsystemen“ als unentgeltliche Leistungen (sog „Schenkungsanfechtung“ nach § 134 InsO) betrifft nach derzeitiger Einschätzung anders gelagerte Sachverhalte: Dort wurden an die Anleger auf der Basis von manipulierten Bilanzen tatsächlich nicht erzielte Gewinne ausgezahlt. Vorliegend wurden den Anlegern jedoch keine Gewinne ausgezahlt, sondern‎ Zahlungen auf Mieten bzw. Rückkäufe geleistet.

Die Aufarbeitung und Prüfung der einzelnen Vorgänge durch den jeweiligen Insolvenzverwalter hat gezeigt, dass sich die vorliegende Rechtsprechung nicht ohne Weiteres auf die vorliegenden Sachverhalte übertragen lässt.

Daher strebt die Insolvenzverwaltung die höchstrichterliche Klärung der Rechtslage und damit auch dieser Fragen an. Zur Schonung der Insolvenzmasse einerseits und zur Vermeidung von unnötigen Belastungen von ehemaligen Anlegern andererseits werden Pilotprozesse geführt durch die dann geklärt wird, wie hier weiter verfahren werden kann.

Falls Anleger Rückzahlungen leisten müssen, fließen alle Rückzahlungen in die Insolvenzmasse und können in korrespondierender Höhe als Insolvenzforderungen angemeldet werden. Die Quote für die heutigen Gläubiger könnte sich hierdurch noch deutlich erhöhen, denn in diesem Fall würden auch Anleger in die Solidargemeinschaft der Gläubiger einbezogen, deren Anlage bereits vor der Insolvenz in voller Höhe zurückgeführt worden war.

12. Können Sie mir Angaben dazu machen, wie sich die Insolvenz in steuerlicher Hinsicht für mich auswirkt?

Nein, das ist zumindest derzeit nicht möglich. Wir raten Ihnen, dazu in Zweifelsfällen Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten, da auch Ihre persönliche steuerliche Situation eine Rolle spielen kann.

13. Mein zuständiges Finanzamt hat die vereinnahmten Mieten als umsatzsteuerpflichtig eingestuft und entsprechend Umsatzsteuer (auch für zurückliegende Jahre) nachgefordert. Was ist in diesem Fall veranlasst?

Bitte lassen Sie Ihren Steuerberater die ergangenen Umsatzsteuerbescheide prüfen, und teilen Sie uns die diesbezüglichen Änderungen Ihres Finanzamtes mit.

Bitte beachten Sie, dass aus insolvenzrechtlichen Gründen eine Erstattung der von Ihnen an das Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer nicht möglich ist. Sie haben aber die Möglichkeit, auch weitere Forderungen gegen die Gesellschaften zur jeweiligen Insolvenztabelle anzumelden, die dann zu gegebener Zeit vom Insolvenzverwalter geprüft werden. Bitte nutzen Sie hierzu das im Internet abrufbare Formblatt http://www.jaffe-rae.de/documents/foan_deutsch.pdf  .

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Insolvenzverfahren P&R Gesellschaften

(Letzte Aktualisierung: 15.03.2021)

Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenstellung der häufig vorkommenden Fragen und die Antworten lediglich einen kostenfreien Service darstellt, aber angesichts der dynamischen Entwicklungen in Insolvenzverfahren ohne jede Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität erfolgt, und Gläubiger oder Dritten aus diesen Angaben keine Rechte oder verbindliche Zusagen herleiten können. Auch stellen die vorstehenden Angaben keine Rechtsberatung dar. Änderungen bleiben vorbehalten.

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